Denzlinger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
DENZLINGEN. Acht Monate zur Bewährung und eine Geldstrafe von 1000 Euro, so lautet das Urteil des Emmendinger Amtsgerichts gegen einen 48-jährigen Denzlinger. Dieser hatte im August 2011 einer lärmenden Party im Keller seines Nachbarhauses in Denzlingen per Reizgas ein jähes Ende gesetzt und sich so der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen schuldig gemacht. "Wir leben hier im Südwesten Deutschlands und nicht im Wilden Westen", unterstrich Richter Thomas Ullenbruch das törichte Handeln des Denzlingers. "Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte bewusst den Schreckschussrevolver mit Reizgas-Patronen mitgenommen und in der Nähe des gekippten Kellerfensters abgefeuert hat. Vor allem sein Verhalten unmittelbar nach der Tat spricht hierfür, da er sich nach Zeugenaussagen weder entsetzt noch reumütig zeigte", so Ullenbruch bei der Urteilsverkündung. Insgesamt sieben Personen, die sich zum Zeitpunkt des CS-Gas-Schusses im Kellerraum aufhielten, erlitten Atembeschwerden, tränende und brennende Augen, sowie Reizhusten. Ein Geschädigter musste sich sogar erbrechen.
Der Angeklagte befand sich zum Tatzeitpunkt in einer finanziellen, familiären und beruflichen Notsituation und konnte den Partylärm aus dem Nachbarhaus um 23 Uhr nicht länger ertragen. "Auch nach mehrmaligem Klingeln und Klopfen hat mich keiner der Partygäste bemerkt, sodass ich mich per Schreckschuss bemerkbar machen wollte. Mir war dabei nicht klar, dass sich neben vier Platzpatronen auch noch zwei Reizgaspatronen im Lauf des Schreckschussrevolvers befanden", erklärte der Elektro-Servicemonteur. Im Besitz dieser Waffe war der Angeklagte übrigens zwecks Selbstschutzes bei seiner damaligen Arbeit als Taxifahrer.
"Ich wollte wirklich niemanden verletzen. Das war der größte Fehler meines Lebens und ich habe mich auch sofort dafür entschuldigt", sagte der Angeklagte weiter. Dass der 48-Jährige im weiteren Verlauf des Abends der daraufhin aufgebrachten Partymenge mit einem Baseballschläger entgegentrat, widerspricht auch nach Meinung von Staatsanwalt Allweyer der vorgegebenen Reue. Die geladenen Zeugen berichteten allesamt von einem lauten Knall, gereizten Augen und Atemwegen und schlagartiger Flucht aus dem Kellerraum.
"Da es sich hierbei um einen einmaligen Ausrutscher handelt, der einer besonderen Situation geschuldet war, der Angeklagte den Job gewechselt und die Waffe abgegeben hat, kann hier von einem minder schweren Fall ausgegangen werden. Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro ist daher angemessen", erklärte Staatsanwalt Allweyer in seinem Plädoyer. Auch die Verteidigung konnte mit einer Geldstrafe leben und wollte "den Fall in keiner Weise bagatellisieren."
Von einem minder schweren Fall könne bei sieben geschädigten Personen keine Rede sein, betonte Richter Ullenbruch. "Den Irrtum, die Patronen im Revolverlauf betreffend, halte ich für eine Schutzbehauptung." Die Geldstrafe geht im Übrigen an die "Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen im Kinzig- und Elztal". Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.